Die umstrittene polnische Justizreform könnte einem Gerichtsurteil zufolge dazu führen, dass Gerichte anderer EU-Länder EU- Haftbefehle aus Polen künftig nicht mehr vollstrecken müssen. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mittwoch ist nun zu prüfen, ob den Betroffenen ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht garantiert ist. Andernfalls müssten sie von der Auslieferung nach Polen absehen.
Zu dem Urteil kam es durch einen in Irland verhafteten Polen, der gerichtlich gegen seine Auslieferung vorging. Er führte an , wegen der Reformen des polnischen Justizsystems bestehe Gefahr, in Polen kein faires Verfahren zu erhalten. Unter anderem hat er sich dabei auf die Position der EU- Kommission berufen, nach der die Reformen die Gewaltenteilung gefährde und die Unabhängigkeit von Gerichten einschränke. Brüssel hat deshalb bereits ein Strafverfahren gegen Polen eingeleitet.
Nach der polnische Justizreform soll der Obersten Gerichtshof eine Disziplinarkammer bekommen, die RichterInnen überwachen soll. Kritiker befürchten dadurch die Einschüchterung nicht- regierungsnaher RichterInnen. In der Kritik steht zudem auch die Absenkung des Rentenalters am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre. Die Maßnahme diene der PiS dazu, die Kader auszutauschen, so die Opposition.