M31 Fotografen: Drei freiwillige Rückgaben - Fünf Entscheidungen vor dem Amtsgericht

M31 Fotografen: Drei freiwillige Rückgaben - Fünf Entscheidungen vor dem Amtsgericht

Die Durchsuchungs- und Beschlagnahme Aktion am 6. Februar war spektakulär: die Wohnungen und Räume von 8 Fotografen in Berlin Freiburg und Frankfurt wurden durchsucht. In Freiburg allein 40 Gegenstände beschlagnahmt. Trotz des Schutz der Pressefreiheit, die auch freien Fotografen zusteht. Gegenüber RDL erklärt OStAin Doris Möller-Scheu, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, daß drei Journalisten ihre beschlagnahmten Festplatten usw. zurück bekämen, weil sie offenkundig als hauptberufliche Journalisten von der Demonstration berichtet haben.
Die fünf anderen, die alle gegen Duchsuchung und Beschlagnahme Widerspruch eingelegt haben, müssten warten, bis (und ob) ein Frankfurter Amtsrichter Zeit findet, sich über den gesetzlichen Begriff "berufsmässig" und wieweit sich dieser auch auf freie Fotografen erstreckt, juristisch eine Meinung zu bilden. Alle Unterlagen sind mittlerweile in Frankfurt - bei der Kripo und sollen unausgewertet sein.

siehe auch : Demonstration gegen Hausdurchsuchungen