Mit Bussgeld für das eigene Litfasssmonopol

Mit Bussgeld für das eigene Litfasssmonopol

Scharf in Gericht gehen die Stadträte der GAF erneut mit den Matadoren des Amtes für Öffentliche Ordnung. Diese würden Konzertveranstalter aber auch viele kleine Veranstalter  mit Bussgeldbescheiden unter Druck setzten, wegen dem Aufhängen von Plakaten - ausserhalb des Kleinwerbenetzes. Eine richtig intensive Verfolgungstätigkeit des Gespann/Neideck/Rubsamen/Geugelin haben die GAF-Räte ausgemacht: "„Die Stadt hat klammheimlich die inoffiziell geltenden Regeln für Plakatierungen geändert und jetzt sollen viele Veranstalter zur Kasse gebeten werden“, meint dazu Monika Stein. Das Amt für öffentliche Ordnung hat nicht nur seine Vorgehensweise geändert, sondern über Monate hinweg Belege gesammelt, bevor die ersten Bescheide herausgeschickt wurden. Oftmals liegen die Veranstaltungen, für die plakatiert wurde, bereits beim Eingehen des ersten Bescheides schon Monate zurück. Coinneach McCabe: „Es kommen auch noch für weitere in der Vergangenheit liegenden Veranstaltungen neue Bußgeldbescheide an, die weit vor der Zustellung des ersten Bescheides liegen. Die Bußgelder steigen mit jedem weiteren Bußgeldbescheid an, ohne dass die Einrichtungen die Chance haben, diese zu vermeiden.“ Falls die Betreiber der Einrichtung nicht für die Veranstaltung verantwortlich sind, wird verlangt, die Personen preiszugeben, die verantwortlich sind.

Besonders pikant am Vorgehn ist auch, dass das Vorgehn ein Monopol zweier Veranstalter abdecken soll. Sowohl bei den elektronischen Anzeigen der WALL AG wie auch bei den Litfassankündigungen kassiert die Stadt kräftig mit. Bussgeld für Monopolbetätigung - €-schwarzgrün grüsst mal wieder ganz gierig.