Mitteilung und Rechtshilfebericht

Mitteilung und Rechtshilfebericht

Mi 01.04.09

Den ganzen Mittwoch über verweigerten deutsche und französische Polizeibeamt_innen an den Grenzübergängen Aktivist_innen die Ausreise aus Deutschland bzw. die Einreise nach Frankreich, einige Personen wurden in Gewahrsam genommen. Zur Begründung der "Ausreiseuntersagung gegenüber deutschen Staatsangehörigen" wurde mündlich oder schriftlich auf eine "Gefährdung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland" verwiesen - die Demonstrant_innen würden das Ansehen der BRD im Ausland gefährden. Diese Gefahr erkannten die Beamt_innen beispielsweise in dunkler Kleidung, Flugblättern oder angeblichen Vorstrafen.
Dem Legal Team wurden im Verlauf des 1. April 23 Ausreiseverbote durch deutsche und neun Einreiseverbote durch französische Polizeibeamt_innen gemeldet. Das Anwält_innenteam geht demgegenüber von mindestens 35 bis 40 Ausreiseverboten aus. Allerdings betonen beide Stellen, dass die Dunkelziffer wohl bedeutend höher liege. Die Jurist_innen haben am Mittwoch Abend bei der Polizeidirektion Stuttgart einen Widerspruch eingelegt, sowie beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Die Entscheidungen über die Ausreiseverbote, die sich auf die Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und der Schweiz erstrecken, werden für Donnerstag Morgen erwartet.
Die insgesamt zehn in Unterbindungs- bzw. Dauergewahrsam genommenen Aktivist_innen wurden nach einer Intervention des Anwält_innenteams am späten Abend aus der Gefangenensammelstelle Kehl entlassen.

1:41 Minuten

Quelle: http://linksunten.indymedia.org/node/1800#aktuell

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