Musikklubs und Discos nur noch als "Ausnahme" in der Innenstadt Freiburgs

Musikklubs und Discos nur noch als "Ausnahme" in der Innenstadt Freiburgs

In zwei Punkten debattierte  der Freiburger Gemeinderat in seiner Sitzung am 5. Mai 15 über die Innenstadt. Während die Debatte um zwingende Regelungen des Brandschutzes der seit 2010 gültigen Landesbauordnung in Länge und Engagement die Debatte zu 10 jahren Arbeitslosengeld-2 (Hartz-4) um Längen schlug, wurde en passent in derLöwenstr./Humboldstr. das Betreiben von Diskos bzw. Musikklubs als eine  "Ausnahmeregelung" in den Bebauungsplan aufgenommen. Wer die restriktiven Bestimmungen des Quartiers im Grün (kyosk usw.) kennt, weiss mit welchen Schikanen das Amt für öffentliche Ordnung dann regieren kann. Nur bei der Fraktion JPG stieß dieser Vorgang auf auch stimmenmässigen Widerspruch.
So sagte zur Begründung Lukas Möhrchen zu RDL  0:49

Während dieser Punkt ohne Aussprache passierte, nahm sich der Gemeinderat für die Regelung, dass Wirte und Geschäfte der Innenstadt, die aus Brandschutzgründen - Anfahrt und Drehleiter der Feuerwehr - aus Außennnutzungsflächen verzichten sollen, mit Ausweichflächen bedacht werden, viel Zeit. Von "fehlender Bürgernähe" "Sprachlosigkeit der Verwaltung wie beim Einzelhandel" war gar die Rede, weil die Kneipiers vorher nicht zu zwingendem Recht und dessen Folgen befragt wurden.
Die den Gastwirten freundliche Regelung, die gar Ausweichmöglichkeiten auf anderen Flächen anbietet, war der DEHOGA gar eine Verschiebung der Sitzung wert. Folge wäre , dass im Fall von Bränden gar die Stadt in Mithaftung treten müsste. Manchen Kneipier freundlichen Gemeinderäten musste gar in Erinnerung gerufen werden, dass die Innenstandstrassen Gemeingebrauchsflächen sind und nicht im Privateigentum der Kneipiers und Geschäfte stehen.
Soviel zur unpassenden Benutzung von "typisch deutsch" in der Debatte, die aber nur die schrankenlose Aneignung öffentlichen Raums durch Kneipiers- und Geschäftsinhaberfreiheit meinte. (kmm)