Änderungen in der neuen Landescoronaverordnung

Änderungen in der neuen Landescoronaverordnung

Ab heute dürfen in Baden-Württemberg Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmeter wieder öffnen. Ausgenommen von der Flächenbegrenzung sind Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Dabei müssen Hygieneauflagen und Zutrittsregelungen eingehalten werden, die beispielsweise Schlangenbildungen an den Kassen verhindern sollen. Zudem dürfen Bibliotheken wieder öffnen, die Stadtbücherei und Unibibliothek in Freiburg bleiben aber vorläufig geschlossen.

Der Schulbetrieb soll in Baden-Württemberg ab dem 4. Mai wieder schrittweise aufgenommen werden. Abschlussklassen an den allgemein bildenden Schulen und Berufsschulen haben dann zuerst wieder Unterricht. Der Studienbetrieb an den Universitäten und Hochschulen beginnt schon heute in digitaler Form und könnte ab dem 4. Mai ebenfalls schrittweise eröffnet werden.

Ab dem 4. Mai dürfen bundesweit Friseure wieder den Betrieb aufnehmen. Für sie sollen bis dahin strenge Hygieneregelungen ausgearbeitet werden. Für die Gastronomie sowie Kneipen, Kultureinrichtungen und Sportstätten wurde kein Zeitpunkt für die Wiederaufnahme des Betriebs bekannt gegeben. Das Kontaktverbot bleibt bis zum 3. Mai bestehen und zudem wird nun seitens des Landes das Tragen von nicht-medizinischen Masken in Geschäften und im öffentlichen empfohlen. Außerdem kommt ein Besuchsverbot in der stationären und teilstationären Wohnungslosenhilfe hinzu.

Die Änderungen ergeben sich aus der Einigung des Bundes und der Länder, die Mehrzahl der Maßnahmen bis zum 3. Mai beizubehalten, wie am Freitag bekannt macht wurde. Trotzdem gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern, wie z.B der um eine Woche frühere Schulbeginn in Rheinland-Pfalz.

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