(16.10.2018): Neues Parteiausschlussverfaren gegen AfD-Landtagsabgeordneten Gedeon

Neues Parteiausschlussverfaren gegen AfD-Landtagsabgeordneten Gedeon

Wegen eines neuen Buches des baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon und wegen seiner ablehnenden Haltung gegenüber der neuen Vereinigung „Juden in der AfD“ (JAfD) hat der AfD Bundesvorstand die Anstrengung eines neuen Ausschlussverfahrens gegen Gedeon beschlossen. In seinem Buch soll Gedeon sich nach Zitaten aus Medien Sorgen über einen angeblich zu israelfreundlichen Kurs der AfD machen. Mehr noch scheinen den Bundesvorstand Gedeons negative Äußerungen über die Jafd zu stören.

 

In einem anderen, bereits im Jahr 2012 erschienenen Buch hatte der heute 71-jährige gelernte Arzt, Gedeon das Judentum unter anderem als den inneren Feind des Abendlandes bezeichnet. Als Zitate aus diesem Buch bekannt wurden, leitete der AfD-Vorstand ein erstes Ausschlussverfahren gegen Gedeon ein. Kurz vor Weihnachten 2017 lehnte das Baden-Württembergische AfD-Schiedsgericht den Ausschluss Gedeons ab. Das Schiedsgericht bemängelte, dass der Parteivorstand keine neuen Beweismittel gegen Gedeon eingereicht habe. Was die Zitate von 2012 betrifft, zu denen Gedeon noch immer steht, argumentierten die Parteirichter, dass das Buch vor der Mitgliedschaft in der AfD erschienen sei. Dass er sich nicht davon distanziere sei kein Handeln, sondern ein Nichthandeln. Ein Ausschluss sei aber nur wegen Handlungen möglich. Die Partei legte keine Rechtsmittel gegen dieses Urteil ein. Zwar blieb Gedeon von der Fraktion formell ausgeschlossen, arbeitet aber offenbar mit der Fraktion weiter zusammen. Im Februar 2018 forderte er die Bevölkerung von Singen auf, sich der Verlegung von Stolpersteinen für deportierte und ermordete Jüdinnen und Juden zu widersetzen. In seiner Kritik an der Gründung der Jafd wird Gedeon von dem Baden-Württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple unterstützt. Dies scheint für Räpple aber parteiintern bislang folgenlos zu bleiben.

 

Das nun angestrengte zweite Ausschlussverfahren wird wieder vor dem gleichen Schiedsgericht in Baden-Württemberg verhandelt werden.