Gespräch mit Martin Heiming, Anwalt der vom aufgeflogenen LKA Spitzels Simon Bromma ausgeforschten Personen, zum Abschluss des In-Camera-Verfahrens vor dem VGH in Mannheim. Die Betroffenen des Heidelberger Spitzeleinsatzes wollten damit die komplette Freigabe aller Akten erreichen. Mit diesem Wunsch scheiterten sie aber weitestgehend. Am Donnerstag den 7. Februar entschloss sich der AK Spitzelklage die VGH Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen zu lassen. Was ist hiervon und der behördeninternen Kommunikation nach dem Auffliegen Brommas, die nun teilweise freigegeben werden muss, zu erwarten?
Interview zum gleichen Thema mit dem AK Spitzelklage:
- In-Camera-Verfahren abgeschlossen: Gericht stellt sich gegen Aufarbeitung des Spitzelfalls Simon Bromma (04.02.2013)
Viele weitere Beiträge und Nachrichten zum Heidelberger Spitzelskandal, der mittlerweile ein Skandal von Grün Rot ist, gibt es unter dem Tag Simon Bromma