Passus zur Atomlagerung an deutsch-französischer Grenze nicht verfassungskonform

Passus zur Atomlagerung an deutsch-französischer Grenze nicht verfassungskonform

Heute hat das französische Verfassungsgericht bekannt gegeben, dass der Passus zum geplanten Atommüll-Endlager im neuen französischen Wirtschaftsförderungsgesetz nicht verfassungskonform ist.

Im Rahmen des Wirtschaftsförderungsgesetzes, das im Juli beschlossen wurde, war neben verschiedenen wirtschaftlichen Deregulierungsmaßnahmen auch die Lagerung von Atommüll in Lothringen bei der deutsch-französischen Grenze vorgesehen. Der insbesondere von Umweltgruppen und innerhalb Deutschlands kritisierte Passus wurde relativ kurzfristig noch in das Gesetz mitaufgenommen. Das gesamte Gesetzespaket wurde dann auf einem Sonderweg ohne Abstimmung durch das französische Parlament beschlossen.

Nun hat das französische Verfassungsgericht darauf hingewiesen, dass der umstrittene Passus nicht verfassungskonform ist und ihn daher aus dem Gesetz gestrichen.

Frankreich gehört noch immer zu den größten Produzenten von Atomstrom weltweit und betreibt derzeit 58 Atommeiler. Der Anteil an Atomenergie im Strommix beträgt etwa 75%. Zwar hat die Regierung Hollande ebenfalls im Juli ein Energiewende-Gesetz verabschiedet, allerdings ist darin lediglich vorgesehen, den Anteil der Atomenergie an der gesamten Energie innerhalb von zehn Jahren auf 50% zu reduzieren. Auch Deutschland importiert noch immer große Mengen an Strom aus Frankreich. Laut dem Freiburger ISE-Institut waren es im Jahr 2014 mehr als 12 TWh.