Pensionierung von Höchstrichtern in Polen

Pensionierung von Höchstrichtern in Polen

Die in Polen Anfang April in Kraft getretene Senkung des Pensionsalters für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre bewirkt nun, dass etwa 40 Prozent der Beamten mit sofortiger Wirkung pensioniert werden können. Dem Staatspräsidenten Andrzje Duda ist dabei vorbehalten, bei Einzelfällen das Antrittsalter auf bis zu 71 Jahre zu erhöhen. Die Nachfolger werden nach der Reform nicht mehr von den Richtern selbst ausgewählt, sondern vom Nationalen Justizrat ernannt, der wiederum aus Mitgliedern des Parlaments besteht.

Das erlaubt der polnischen Regierungspartei PiS, die über rund die Hälfte der Sitze im Sejm verfügt, der regierungstreue Höchstrichter auszuwählen. Zu den Aufgaben des polnischen Höchstgerichts gehört es unter anderem auch, Wahlergebnisse zu bestätigen. Die PiS hat bereits mit etlichen anderen Gesetzen die Justiz nach ihrem Gusto umgebaut. Die EU-Kommission leitete deswegen ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags ein, durch das Polen wegen Gefährdung der EU-Grundwerte im schlimmsten Fall ein Entzug der Stimmrechte droht. Zuletzt hatte Polen einige Nachbesserungen der Gesetze angekündigt. Kritiker bemängeln aber, diese seien nicht ausreichend.