Verfahren gegen rechten Aktivisten Robert H.: Polizeiproblem und Verschleppungstaktik

Polizeiproblem und Verschleppungstaktik

Amtsgericht Freiburg, Schild, Haupteingang

Türschild des Amtsgerichts Freiburg, mit Wappen von Baden Württemberg. Links daneben und dahinter die schwere Holztür mit kleinen Fenstern darin. Eine Türklingel ist auch zu sehne.
Amtsgericht Freiburg.
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Der dritte Verhandlungstag am Amtsgericht Freiburg, am 7.11.2022, im Fall des wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten AfD- und Querdenken-Aktivisten Robert H., endete wie bereits der zweite ohne ein Urteil.

Als Zeuge geladen war zunächst der Polizeibeamte Bernhard K. in seiner Funktion als leitender Sachbearbeiter im Ermittlungsverfahren zu den Ereignissen vom Juni 2021, wo mehrere Menschen von Robert H. durch Pfefferspray und eines Messerstichs verletzt wurden. Kriminalpolizei-Beamter K. konnte keine weiteren Erkenntnisse zur Sache an sich bringen. Er schilderte einen emotionslosen Robert H., der ihm durch Gedächtnislücken aufgefallen sei, gleichzeitig berichtete K. ein Vertrauensverhältnis zu H. aufgebaut zu haben.

Bernhard K. beschwerte sich daraufhin, dass Herr A., eigentlich der Geschädigte im aktuellen Gerichtsverfahren und der durch Pfefferspray und den Messerstich verletzt worden war, aufgebracht reagiert habe, als K. ihm eröffnet habe, er sei ebenfalls Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Herr A. habe aufgelegt, noch bevor K. seinem eigentlichen Zweck des Telefonats nachgekommen wäre, dem zuvor Niedergestochenen eine Gefährderansprache zu erteilen. Der Grund dafür, dass Bernhard K. in Herr A. eine Gefährdung sah, blieb unbekannt.

Auf Nachfrage der Nebenklage entgegnete K. er habe auch bei Robert H. eine Gefährderansprache gehalten und ihm geraten linke Demonstrationen zu meiden.

Auf eine weitere Frage sagte Bernhard K. es sei für ihn nachvollziehbar, dass Robert H. mutmaßlich ständig mit Pfefferspray und Messer ausgerüstet sei und begründet dies mit der Behauptung H. sei mehrfach durch Linke angegriffen worden.

Die Äußerungen des Polizisten vor Gericht lassen erhebliche Zweifel an der Neutralität der Ermittlungen zu. K. schilderte auf Nachfrage der Verteidigung, wie eine der beiden Linken vor sich auf den Boden geworfen habe und bezeichnete sie dabei als „Beschuldigte“ und nannte sie beim Namen, obwohl im aktuellen Verfahren der Anlass dazu fehlte und willkürlich wirkte.

Die Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt, Leuchtlinie, schreibt in einer Stellungnahme bei Twitter von „Täter-Opfer-Umkehr“ und kritisiert das Mangelnde Verständnis K.s für den Geschädigten, „der Zivilcourage gezeigt hatte und deswegen schwer verletzt wurde.“ Die Leuchtlinie erinnert auch daran, dass in der ersten Pressemitteilung der Polizei allein die Sichtweise des Angreifers dargestellt wurde.

 

Nachdem die Befragung des Bernhard K. keine neuen Erkenntnisse zum Geschehen einbrachten, trat die Verschleppungsstrategie durch die Verteidigung deutlich zu Tage. Die rechte Szeneanwältin Nicole Schneiders beantragte drei Psychiater*innen zu hören, die Robert H. wegen seines vermeintlichen Asberger Autismus behandelt hätten sowie ein medizinisches Gutachten erstellen zu lassen. Schneiders stellt dabei H.s Schuldfähigkeit in Frage.

Diesem Antrag wurde nach einer Unterbrechung der Verhandlung durch die vorsitzende Richterin Rajczak soweit stattgegeben, dass ein Psychiater gehört werden, bzw. ein pschiatrisches Gutachten eingeholt werden soll. Die Vorsitzende Richterin erklärte in ihrer Begründung sie sehe sich nicht kompetent genug, einzuschätzen, ob der Angeklagte generell schuldunfähig sei.

Als zwei Nachfolgetermine wurden am Freitag, den 25.11.2022, 9 Uhr sowie am Dienstag, den 13.12.2022 um 13 Uhr vereinbart.

Bis dahin bleibt abzuwarten, ob Schneiders Verzögerungstaktik Früchte tragen und das öffentliche Interesse nachlassen wird.

Für den Betroffenen rechter Gewalt, Herr A., bedeutet das weiterhin Belastung: ‚Wieder ist nichts passiert. Das bedeutet nochmal Stress, weil wir keinen Abschluss finden können. Ich kann das nicht verstehen.’, wird er durch die Leuchtlinie zitiert. Er bedankt sich außerdem bei den Menschen vor und im Gerichtssaal, die ihm ihre Solidarität ausdrücken.