Wie die Pressestelle des Landgerichts Freiburg auf Anfrage von Radio Dreyeckland mitteilt, sei vom Angeklagten Revision gegen das Urteil gegen Robert H. wegen Gefährlicher Körperverletzung eingelegt worden. Das Urteil, das am 23.07.2024 durch vorsitzende Richterin Dr. Müller verkündet wurde, ist somit nicht rechtskräftig.
AfD- und Querdenken-Anhänger Robert H. hatte im Juni 2021 zunächst zwei junge Antifaschist*innen mit Pfefferspray angegriffen, nachdem sie ihn erkannt hatten und schließlich zwei dazugestoßene Ersthelfer*innen (ein älteres Ehepaar) ebenfalls mit Pfefferspray traktiert. Den Mann, Herr A., hatte Robert H. zusätzlich ein Messer in den Bauch gerammt, nachdem das Pfefferspray leer gewesen war.
Ende 2022 wurde Robert H. vor dem Amtsgericht aufgrund des Pfefferspray-Angriffs gegen Frau und Herr A. wegen Gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 120 € Tagessätzen je 10 € verurteilt. Dagegen legte die Verteidigerin, Neonazi-Anwältin Nicole Schneiders, Berufung ein, die mit dem Urteil vom Landgericht verworfen wurde.
Mit dem Einlegen der Revision hat die Verteidigung von Robert H. nach Zustellen der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichts einen Monat Zeit die Revision zu begründen. Anschließend kann die Revisionsgegnerin (hier die Staatsanwaltschaft) innerhalb einer Woche eine Gegenerklärung einreichen. Das Revisionsgericht überprüft dann bspw. auf Verfahrens- und Formfehler und entscheidet dann darüber, ob die Revision zulässig ist. Sollte die Revision zulässig sein, kann das Revisionsgericht das Urteil (in Teilen) aufheben und das Strafverfahren an eine andere Kammer des Langerichts zurückweisen.