Landgericht weist Berufung ab und bestätigt erstinstanzliches Urteil : Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen

Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen

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Die Richterbank besteht aus der vorsitzenden Richterin Dr. Müller (Mitte, kurze, graue Haare, weißes Hemd, schwarze Robe) und zwei Schöffen (links, Brille, schwarze Haare, schwarzes Hemd, und rechts, weißes Hemd und dunkelgraue Hose).
Die Strafkammer des Landgerichts kurz vor der Urteilsverkündung gegen Robert H. am 30.07.2024
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Nach zwei Prozesstagen, am 23.07.2024 und am 24.07.2024, fiel heute, am 30.07.2024, das Urteil gegen AfD- und Querdenken-Aktiven Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Strafgerichts-Kammer des Landgerichts Freiburg wies die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab, legte dem Angeklagten die gesamten Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage auf und folgte außerdem dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht, 20 Tagessätze der Strafe, wegen vermeintlich langer Verfahrensdauer, als vollstreckt anzusehen. Sollte das Landgerichts-Urteil nächste Woche in Kraft treten, gilt Robert H. also als vorbestraft.

Über das Prozessende und das Urteil sprach Julian Rzepa mit RDL-Redakteur und Gerichtskorrospondent Thomas Meyer-Falk. Im Beitrag sind auch O-Töne des Nebenklagevertreters Nikolai Erschig zu hören.