Nach 4,5 Prozesstagen ein Urteil im Verfahren gegen Robert H.: Wegen Gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen

Wegen Gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen

Amtsgericht Freiburg, Schild, Haupteingang

Türschild des Amtsgerichts Freiburg, mit Wappen von Baden Württemberg. Links daneben und dahinter die schwere Holztür mit kleinen Fenstern darin. Eine Türklingel ist auch zu sehne.
Amtsgericht Freiburg.
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Im Strafverfahren gegen den AfD- und Querdenken-Aktivisten Robert H. wurde ein Urteil gefällt. Wegen Gefährlicher Körperverletzung wurde dieser zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Das Gericht folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die wiederum die Tagessatzhöhe vom Strafbefehl (80 Tagessätze) erhöht hatte.

Ein psychiatrisches Gutachten wurde zum Abschluss der Beweisaufnahme nicht vorgelegt. Der geladene Psychiater hatte zwar mit Robert H. telefoniert, jedoch wurde er nicht von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden. Die Asperger-Autismus-Diagnose sei durch eine alleinige Einsicht der Akten nicht zu bestätigen, so der Sachverständige in seiner Aussage. Generelle Aussagen über Symptomatik von Autist*innen konnte er jedoch anstellen und erklärte, dass eine Schuldunfähigkeit nach §20 StGB nur in den seltensten Extremfällen denkbar sei. Eine verminderte Schuldfähigkeit bei Menschen mit Autismus, nach §21 StGB, sei für den Psychiater aber denkbar.

Dieser Expertise schlossen sich anschließend alle Verfahrensbeteiligte an, bis auf Vertreidigerin und Neonazi-Szeneanwältin Nicole Schneiders, die einen Freispruch forderte. Auch der Angeklagte selbst ergriff erneut das Wort und zeigte sich in seinen Ausführungen hasserfüllt. Er sei durch die Geschädigten attackiert worden und sehe sich als Opfer vermeintlich linker Angreifer*innen. Dass Robert H. durch seinen angeblichen Autismus schuldunfähig sei, widersprach er jedoch selbt und stellte sich diametral entgegen der Prozessstrategie seiner Strafverteidigerin. H. zeigte bis zuletzt keinerlei Reue, Empathie oder Verständnis und sah sich trotz aller Umstände im Recht, weswegen er auch freigesprochen werden wollte.

Das erste Mal hatte die Staatsanwaltschaft im Plädoyer außerdem die politische Motivation Robert H.s festgestellt, wegen der Ähnlichkeit dieser Auseinandersetzung mit dem Fall auf der Kaiserstuhlbrücke 2019, wo H. ebenfalls mit Pfefferspray und Messer (in der damaligen Situation hatte es sich um eine Blechzange gehandelt, Anmerkung der Redaktion) bewaffnet, in den Konflikt um angeblich abgehängte AfD-Plakate begeben hatte. Der politische Kontext wurde im Plädoyer der Nebenklage-Vertreterin ergänzt, die außerdem die hohe Traumatisierung ihrer Mandantin durch die Tat unterstrich.

Der Nebenklagevertreter hob in seinem Plädoyer die Zivilcourage seines Mandanten hervor, der im guten Willen Hilfe leisten wollte und deswegen selber zum Betroffenen der Gewalt von Robert H. wurde.

In der Urteilsbegründung schloss sich die Richterin den Ausführungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter*innen an und bekräftigte nochmal die Gefährlichkeit, die durch Robert H. ausgeht, der zugegeben hatte ständig mit Pfefferspray und Messer ausgerüstet zu sein und es sich gezeigt hatte, dass er nicht zögere diese auch gegen Unbeteiligte einzusetzen. Des Weiteren stellt die Richterin fest, dass selbst wenn es zu einem hypothetischen Ziehen oder Zerren gekommen wäre, wie Robert H. und Verteidigerin suggerierten, ein Einsatz von Pfefferspray unverhältnismäßig ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Rechtsmittel innerhalb einer Woche möglich.

Auslöser für den Strafprozess waren Ereignisse am Nachmittag des 12. Juni 2021 im Freiburger Stadtteil Unterwiehre. Damals hatte Robert H. zunächst zwei Jugendliche, die ihn zuvor als "Fascho" erkannt hatten mit Pfefferspray besprüht und anschließend eine Anliegerin und ihren Mann, die den beiden Angegriffenen Hilfe leisten wollten. Den Ersthelfer verletzte Robert H. in der Folge der Auseinandersetzung außerdem mit einem mitgeführten Messer. Verhandelt wurden aber lediglich die Pfefferspraystöße gegen die beiden Ersthelfer*innen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen zu gen anderen Gewalttaten eingestellt, da eine Notwehrlage nicht ausgeschlossen wäre. Tonbandaufnahmen des Notrufs, den Robert H. während seiner Tat abgesetzt hatte, lassen an der Notwehr-These jedoch erhebliche Zweifel aufkommen.

(jr)