Präzedenzfall? Stadt will Solaranlagenverbot im Tränkematten Süd 2 durchsetzen

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Präzedenzfall? Stadt will Solaranlagenverbot im Tränkematten Süd 2 durchsetzen

TränkemattenSüd2.png

Bebauungplanentwurf TränkemattenSüd2
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
Stadt Freiburg Dr f. GR

(kmm) Wenn Mensch den Investorfreundlichen Betonblockheads der Bauverwaltung den kleinen Finger reicht, scheinen diese gleich den ganzen Arm abzuhacken.
So erging es dem städtischen  Umweltamt. Im Zuge des -wegen rechtwidrigen Abwägeverstössen - neuen Bebauungplanverfahren zu Tränkematte-Süd zu Gunsten der Treubau AG hatten die Amtssachbearbeiter wegen der geplanten Dachbegrünung auf dem Flachdach z.B. der Punkthäuser für Solaranlagen ein Gebot der Aufständerung von Solaranlagen verlangt. Diee Forderung passte den  Investorenüberfreundlichen Herren im Baurechtamt so gut in ihr Konzept, dass diese es nutzten, um  gleich jegliche Dachsolaranlage im Baugebiet zu untersagen (aber Leitungen weitervorzusehen!): "In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 2 sind Solaranlagen auf den Dachflächen (aufgeständert oder flächenbündig auf die Dachhaut montiert) nicht zulässig. Eine Kombination von Dachbegrünung und aufgeständerten Solarzellen ist daher im WA 1 und WA 2 nicht zulässig." wird als örtliche Bauvorschrift in den Bebauungplan diktiert. "Gestalterische Gründe" seien bei den 8-10 Grad geneigten Flachdächern der Reihenhäuer (WA 1+2) angeblich dafür der Grund. Warum die südwestlich augerichteten Reihenhausbauherren dies Verbot gefallen lassen müssen, bleibt aber das Geheimnis der Baurechtler, da die getalterichen Gründe nicht anatzweise benannt werden.  Die Nachbarbauvorschrift wird auch für die aus Grundwassergründen erhöhten 5 Punkthäuser, die  mit "nur" zuläsigem Attikageschoss aber dafür höherer Grundflächenzahl gewährten Baurechte der Treubau AG gelten gelassen. Die wirds freuen, wenn die abnickfreudige Gemeinderatsmehrheit ihr inverstorenfreundliches Image aufpoliert.

(kmm)