Dem Wortlaut nach hat der Paragraph 22 Abschnitt 1a im Bundespolizeigesetz nichts mit der diskriminierenden Praxis des Racial Profilings zu tun, doch in der Praxis sind die durch ihn erlaubten verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, der Dreh und Angelpunkt dieser diskriminierenden Praxis, die die Menschen nach Hautfarbe etc. in "Deutsche" und in suspekte Nichtrichtigdeutsche unterteilt. Amnesty International fordert deshalb die Streichung dieses Unterparagraphen. Bisweilen hat nur eine Polizeigewerkschaft damit geantwortet, aus ihrer Sicht gibt es kein Racial Profiling bei der Deutschen Polizei. Amnesty ist da nicht so überzeugt. Ein Gespräch mit Maria Scharlau.