Regierung streicht das „öffentliche Interesse“ aus Entwurf zur Förderung von Ökostrom

Regierung streicht das „öffentliche Interesse“ aus Entwurf zur Förderung von Ökostrom

Aus dem Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde ein Passus gestrichen, in dem es geheißen hatte, dass die erneuerbaren Energien, dem öffentlichen Interesse dienen und der öffentlichen Sicherheit. Das ist mehr als eine blose Floskel, denn den Satz gibt es durchaus in Gesetzen, die den Abbau von Kohle fördern. Da dient er etwa zur Rechtfertigung bei der Umsiedlung von Dörfern. Eine ähnliche juristische Waffe soll es beim Ökostrom nicht geben.

 

Das Gesetz, das aus vielen kleinen Regelungen besteht, wurde auch unabhängig von der Streichung der Passage über das öffentliche Interesse kritisiert. Der Direktor des Thinktanks Agora Energiewende, Patrick Graichen sagte, das Gesetz atme den Geist der Unentschlossenheit. Zu den kleinen Verbesserungen gehört etwa, dass Solarstrom künftig auch von zwei Häusern gemeinsam genutzt werden kann. Früher war das aus irgendwelchen Gründen verboten. Außerdem wird die Schwelle ab der ein teurer weiterer Zähler eingebaut werden muss, angehoben und dergleichen Verbesserungen mehr. Letztlich gibt sich das Gesetz selbst Recht. Es gibt tatsächlich kein öffentliches Interesse an einem wirklichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Jedenfalls nicht bei der Bundesregierung, meint der Nachrichtenschreiber und verabschiedet sich damit aus den Nachrichten für dieses Jahr.