Reproduktive Rechte von FLINTA* Personen stärken!

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Der Gynäkologe Joachim Volz hat Anfang Februar vor Gericht einen wichtigen Erfolg gegen das katholische Abtreibungsverbot erzielt. Das Landesarbeitsgericht in Hamm stellte nämlich klar: Sowohl in der privaten Praxis als auch in der Christlichen Klinik kann der Arzt im Rahmen seiner kassenärztlichen Zulassung Schwangerschaftsabbrüche mit medizinischer Indikation durchführen.
Er nennt dies einen „große[n] Gewinn [… für] meine Patientinnen und mich“.
Zum Hintergrund: Volz arbeitet als Chefarzt in der Frauenklinik Lippstadt (NRW). Seit der Übernahme durch einen katholischen Träger durften er und sein Team keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. „Selbst dann nicht, wenn eine klare medizinische Indikation vorliegt, also bei schwerer Bedrohung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Patientinnen.“ Volz startet eine Petition, die fast 350.000 Menschen unterschrieben. Die grüne Abgeordnete in NRW Sarah Gonschorek organisierte eine Demo. Das öffentliche Interesse an dem Fall wuchs und dementsprechend voll war auch der Gerichtssaal, in dem dann das erfreuliche Urteil gefällt wurde. 
Jedoch: „Doch das grundsätzliche Problem ist noch nicht gelöst. […] dieses Urteil greift erstmal nur für meinen Fall [...]. Bei weiteren Fusionen, wie z.B. aktuell in Flensburg, besteht weiterhin das Problem, dass ein katholischer Träger mit seinen religiösen Vorgaben die Medizin beeinflusst. Das geht so nicht!“ so Joachim Volz.

HIER KÖNNT Ihr die Petition mitzeichnen.

Übrigens: Auf innn.it gibt es noch weitere spannende Petitionen zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Schaut mal rein. 

(dm)