SAMBASTA- Beschlagnahme

SAMBASTA- Beschlagnahme

Unter Bezugnahme auf ihre defacto nicht beantwortete Anfrage zu Vorkommnissen beim deusch-französischen Gipfel erklären jetzt die STre der GAF die Parxis der Stadt als versammlungsbehörde für „auf eklatante Weise rechtswidrig“ .Weil sich die Behörde auf eine im Gegensatz zu Art 8 GG „übliche Auflagenpraxis“ beruft.
Auch die UL hat sich in einem Schreiben an den Ordnungsbürgermeister Neideck gegen die Praxis der Behörde verwand. Vor dem Hintergrund auch eines Briefes von 20 Gemeinderätinnen zur bedingungslosen Herausgabe der Sambatrommeln bleibt es allerdings unbegreiflich, weshalb dieses Thema – rechtswidrige Praxis des Ordnungsamtes gegen Versammlungen und Demonstrationen - nicht endlich auf der Tagesordnung in einer ordentlichen Sitzung des GR erörtert wird,