Auf ca. 0,5 cent je Kilowattstunde beziffert die Bundesregierung den Umfang der von ihr selbst besorgten Strompreiserhöhung durch Änderung der Befreiungstatbestände für industrielle Sonderkunden. Insbesondere Kunden um 1 GW Verbrauch wurden zusätzlich befreit. Zahlen tun es die Haushalte und das Kleingewerbe sowie die Dienstleister.