Im Jahr 2011 beschloss der Gemeinderat von Freiburg, die Abgabe von Verhütungsmitteln an – vor allem – Frauen mit geringen Einkünften zu finanzieren.
Voraussetzung sind also: Ein von einer/m Frauenärztin/ -arzt vorgenommenen Verschreibung, der Teilnahme an einem Beratungsgespräch in dem u.a. der Bezug von Sozialleistungen nach SozialGB und aus einer Liste 14 Punkten das Vorliegen von mindestens zwei Punkten in den sozialen oder sonstigen Lebensumständen, die eine Schwangerschaft vermeiden lassen w/sollen. Wird von einer der vier Beratungsstellen dies bescheinigt, bescheidet das AfS dies und zahlt . Auch die bis zum Alter von 22 Jahren Kostenübernahme von Krankenkassen Verpflichtung zur Kostenübernahme schließt jedoch eine Leistung aus.
Bereits vor Corona ging die Zahl der anfangs mit ca. 300 kalkulierten Personen und die damit verbundenen Kostenübernahmen in Anzahl – ab 2019 nur noch 150 auf jetzt 115 in 2024-wie insbesondere Kosten stark zurück.
Für die Verwaltung führte Frau Kempf dies auch auf abfallendes Wissen und mangelnde Sensibilität in Frauenärztin-Praxen zurück. Deshalb sollen nach Beschluss im Gemeinderat am 6.5.25 auch gerade Multiplikatoren Sensibilisierungen statt finden.