Ab dem 1.Juli tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass laut dem Familienministerium darauf abzielt, Prostituierte besser zu schützen. Das sehen die Betroffenen aber anders und haben deswegen am Mittwoch in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Gesetz sieht vor, dass SexarbeiterInnen sich künftig anmelden müssen. Dafür müssen Prostituierte sich einmal jährlich gesundheitlich beraten lassen, wenn sie unter 21 Jahren sind sogar jedes halbe Jahr. Erst dann erhalten sie eine Anmeldebescheinigung, die regelmäßig verlängert werden muss. Weiter sieht das Gesetz vor, dass die BetreiberInnen von Bordellen und anderen Räumen, in denen Sexdienstleistungen stattfinden, sich ihren Betrieb genehmigen lassen müssen. Dazu kommt, dass Kontrollen des Arbeitsplatzes – auch wenn es sich dabei um eine Privatwohnung handelt – erlaubt werden sollen. Werbung für Prostitution wird genau wie Flatrate-Sex verboten. Außerdem soll für Freier eine Kondompflicht eingeführt werden, die bei Nichteinhaltung mit Geldstrafen geahndet werden kann.
Die KlägerInnen sind der Meinung, das Gesetz verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht und sei mit Artikel 3 des Grundgesetzes, das die gleiche Behandlung aller Menschen vorschreibt, unvereinbar. Sie befürchten außerdem, dass durch das Gesetz viele Prostituierte in die Illegalität gedrängt werden.