In einem gemeinsamen Antrag wollen die Fraktionen von SPD,UL,FDP und GAF endlich die leidige Frage der notorischen Verweigerung der Publikation von Geschäftsführergehälter auch auf die Tagesordnung des Gemeinderates setzen. Bedauerlicherweise springen die Fraktionen wieder zu kurz, wenn sie aus "Vertrauensschutzgründen" selbst die bestehende Publikationspflicht von Dallmann und Co. nach HGB verneinen und nur bei neuen Geschäftsführerverträgen eine Publizitätspflicht einfügen wollen.
Im Fall Dallmann und der FWTM, die voll am Tropf der öffentlichen Finanzen hängt und mit Seilnacht einen zweiten Geschäftsführer aufweist (wie auch die ASF Gmbh), sollte der dreiste Rechtsbruch endlich beendet werden. Die Gründe nennen die Fraktionen ja selbst: "Anders als in der „freien“ Wirtschaft werden städtische Geschäftsführer meist komplett oder zum Teil direkt oder indirekt aus dem Haushalt finanziert. Die Bürgerschaft hat das Recht, zu erfahren, wie Ihre Steuern, Abgaben und Gebühren verwendet werden."
Das Credo "freie Wirtschaft" geht allerdings voll daneben, weil dort ja gerade auch in sogenannt "kleinen Gesellschaften" publiziert werden muss, wenn das einzelne Geschäftsführer Honorar gerade nicht individualisierbar ist. Im Fall der ASF und FWTM mit ihren jeweils zwei Geschäftsführern ist aber diese Individalisierung gerade nicht möglich. Schluss mit der Rechtsbruch-Toleranz für diese bestdotierten Herrschaften!
(kmm)
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