Nach dem 17.11.25 und der 14. Sitzung des Haupt- und FinanzAuschuß: Steht der Freiburger Rat bei der eigenen Kontroll- wie Gestaltungswillig- wie Fähigkeit vor der Selbstauflösung?

Steht der Freiburger Rat bei der eigenen Kontroll- wie Gestaltungswillig- wie Fähigkeit vor der Selbstauflösung?

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Text der Änderung der Hauptsatzung des Freiburger Rates - Entmachtung des Rates
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Stadt Freiburg G25-189

Die 14. Sitzung des Haupt und Finanzauschuß des Freiburger Rates am 17.11.2025 war in jeder Hinsicht ein einziger Offenbarungseid des Mitte 2024 neugewählten Rates.

Binnen 37 einhalb Minuten waren in öffentlicher Sitzung 13 Tagungsordnungs Punkte wie mehrere hundert Seiten Änderung der Verwaltungskostensatzung, zwei Jahresabschlüsse – Theater und Dietenbach 2023 jeweils ohne Einführung oder Wortmeldung- durchgewinkt! Die eigene Selbstentmächtigung des Rates bei dem WohnbauBauTurbo durch komplett Delegation an die Bauverwaltung dauerte nur wegen einer Frage von Stadtrat Mohlberg überhaupt über 4: 40
Bezeichnend insgesamt nicht einmal drei Minuten im Schnitt je TOP.
Am längsten erörtert wurde dabei noch die privat-kommerziellen Münsterkonzerte und deren Fortsetzung. Zwar wurden eine größere Beteiligung von Frauen im Programm und Rücksicht auf Inklusionsgewährleistungen zwar angemahnt. Nur herrschaftlich wohlwollende Aufnahme auf der Bürgermeisterin Bank fand bei Erörterung mit 13 Minuten 30 statt. Diese Gewährung der Verlängerung nahm also mehr als ein Drittel der Sitzugszeit ein.
Alle anderen auch Kulturpunkte wurden vom selbsternannten Anti-Kultur-Forderungen Zuchtmeister, Tim Simms [Grüne] für die Verwaltung zurückgewiesen. Am abstrusten die Lobeshymne auf das Kulturamt und das schroffe Abbürsten einer selbst nur vagesten Verbindung der im DHH gesicherten Kulturstrassenbahn und dem Geländeankauf im Dietenbach Park [diametral entgegengesetzt zum Bierbänke-Lobby Lobs im Sportpark Rieselfeld]

Ein gutes Jahr nach der Aufnahme der Tätigkeit des hälftig neugewählten Rates scheint die Erschöpfung aus der Beratung zahlreicher Haushaltsanträge der Elan soweit geschrumpft, dass die Rätinnen vielmehr weich gekocht sind - mit Ausnahme einzelner Rätinnen! Ihre  eigentlich vornehmsten Aufganen der Verwaltungskontrolle im Interesse der Bürgerinnen durch eine maximale mit Lobeshymnen versehene Unterwürfigkeit- Kultur  gegenüber der Bürgermeisterbank geht. Hinzu kommt ein nahezu kompletter Verzicht auf konstruktiven Streit um bessere Lösungen. Der Mehltau der ehrenamtlichen Selbstgenügsamkeit hinter der sich die  abgeschminkten eigenen Gestaltungs-Ambitionen verkriechen.
Das ganze Elend dieser Ratsgenügsamkeit manifestierte sich hinreichend in folgenden drei Punkten am 17.11.25

  • Verwaltungsgebührensatzung
    Die sattsam Verwaltungs erprobte Rätin Schäfer [Grüne] war auf gefallen, dass bei 425.000 € Gebühren fähigen Kosten bei der Bearbeitung 263 Fällen von Zweckentfremdung in Freiburg unterirdische Kostendeckung von unter 15.000 € 0:29
    Wes Geistes Kind mit Wohnbesitzeigentümer statt Mieterinnen im Baurechtsamt gepflegt wird, unterstrich der auf dem Grünen-Ticket gewählte Baubürgermeister mit der folgenden Antwort;0:34
    Reaktion im Rat: Null

  • GebäudeGrünHochDrei
    Über den kompletten Fehlschlag dieses mit popeligen 100.000€ ausgestatten Programmes mit nur 25% Ausnutzung in der Verwaltung berichtete RDL bereits. Jetzt wird auch kommerziellen Bauträgern, die die bürokratischen Anforderungen zu Nachweisen, die längst in der Verwaltung vorliegen , die Abrufmöglichkeit zu höheren Summen gestattet. Str Mohlbergs Frage zielte aber nur auf den Werbeeffekt0:19

  • Wohnbauturbo ohne Gemeinderat
    In nichtöffentlicher Sitzung am 5.11. im Bauauschuß vorberaten. Er sieht vor, dass künftig alle Abweichung im Innenbereich von Bebauungsplänen nur noch von der Verwaltung selbst entschieden werden sollen. Die Räte im BauAusschuß werden nur noch informiert welche Anträge reinkommen und in der Antragsfrist von 3 Monaten entschieden sind. Dies geschieht seit OB Horn bisher nur geheim !

    Herrlich betrübliche Zeiten für Nachbarn und ihre Rechte. Profitliche Zeiten für Investoren vom Schlage Unmüssigs. [Diese haben allerdings schon mit durch Vorhaben bezogene Bebauungsplan Änderungen grosse Vorzüge durchgenickt bekommen und genossen].
    Der vorgeschobene Grund der Selbstausschaltung selbst des Bauauschuß ist die neue 3-Monatsfrist, die bei Nichtbescheidung in eine Zustimmungsfiktion für die Planabweiher übergehen soll.
    Bei in der Regel jährlich 10 Bauauschuss Sitzung ist der Verzicht auf – öffentliche - Mitentscheidung durch den Bauausschuß mehr als fadenscheinig!
    Ein Rat der sich dies im Vertrauen auf Kompetenz und Integrität der Bauverwaltung derart seine Rechte wegnehmen lässt, beschreitet den Weg zu seiner eigenen Überflüssigmachung – von der Kontrollfunktion gegen die Entstehung neuer Hitzespots beim Wohnen ganz zu schweigen.
    Abgesehen davon – s.o. Zweckentfremdung- ist die ach so vertrauensvolle Kooperation der Verwaltung mit Investoren auch als ein breites und offenes Scheunentor für Platzhirsche der direkten wie indirekten Einflussnahmen des Investoren Milieus auf z.B. auch städtebauliche Verträge aufzufassen. 4:22

(kmm)
Audio der Sitzung37:34
Druckvorlagen der 14.Sitzung PDF icon 14-Sitzung-des-Haupt--und-Finanzausschusses.pdf