Wo Verwaltung und Rat der "green city" bei Klimaanpassung offenbar versagen: GebäudeGrün Hoch3 - Ein Scheitern aus bürokratischen Ursachen?!!

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GebäudeGrün Hoch3 - Ein Scheitern aus bürokratischen Ursachen?!!

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Auszug aus Richtlinie zu Antragsverfahren GebäudeGrünHochDrei
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Stadt Freiburg G25/104 Anlage

Nicht weniger als 50.000 Gebäude (über 50% der Siedlungsfäche) zählt die Stadt Freiburg. Davon sind nur ca. 1100 in städtischem bzw. öffentlichen Besitz.
Neben einem finanziell gut ausgestatteten Klimaschutzfonds aus dem sich aber vor allem Stadtverwaltung und städtische dominierte Gesellschaften - insbesondere Badenova- bedienen können, gibt es seit 2021 für Klimaanpassungsmassnahmen, die private Eigentümer nachfragen dürfen, ein zartes Förderprogramm genannt GebäudeGrün hochdrei. Initiiert vom Gemeinderat 2020.
Mickrigst ausgestattet mit 100.000 € zwar. Auch Förderquotenbeschränkung auf 30-50% für die Förderbausteine Fassadenbegrünung, Dachbegrünung oder Entsiegelung.
Fachliche Standards, die - wie Förderausschlüsse bei bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen [z.B. Schottergärten-Umwandlung ] - werden in vorgeschalteten kostenfreien Fachberatungen den privaten Interessenten angeboten und vermittelt. Sie sorgen auch für den Ausschluss von blossen Mitnahmeeffekten. Ein bestimmter Kreis bekommt gezielt Infos, während grundsätzliche Informationsweitergabe ausbleibt.

Wenn aber selbst bei 200 beratenen Interessenten in vier Jahren gerade mal 40 Projekte realisiert werden, ist das Resultat schlicht trostlos: Bei einer durchschnittlich geförderten Fläche von 30 qm bei den meisten der Projekte! Auch wenn einzelne Ausreisser nach oben: eine einzelne nahezu 950 qm Dachbegrünung, eine 150 qm Fassadenbegrünung und eine Entsiegelung mit rd. 300 qm in der Vorlage G25/104 auftauchen. So die Leistungsbilanz des Umweltschutzamtes.
Wenn aber selbst in den vier Jahren die jeweils eingeplanten mickrigsten 100.000 € nur zu 25 % abgerufen werden, sollte mensch doch meinen, dass die Alarmglocken bei den Rät*innen schrill tönen und ein gründliche Debatte zu möglichen Ursachen erfordern.
Weit gefehlt!
Im Bauausschuß am 5.November 2025, der immer wieder der Bauverwaltung grünes Licht bei Unmüssig Beton-Bunkern und anderer sogenannten Investoren für neue Hitzespots ohne Klimaanpassung für Mieter*innen an Gebäuden gestattet: So verzichtet der Rat immer wieder, Klimanapassungen in Bebauungsplänen vorzuschreiben. In diesem Ausschuß gab es nach ein paar Minuten Verwaltungs-Input nicht einmal eine Debatte. 4:21
Die Abwälzung auf den Umwelt- und Klima-Ausschuß zeigt ein doppeltes Elend im ehrenamtlich vergüteten Rat. Dort wurden zwar vereinzelt fachliche Nachfragen gestellt oder Anregungen gegeben, aber das unisono Lob der Verwaltung, die mit Förderausweitung auf ein neues Modul – Regenwasser, Versickerung und Zisternen - und Förderanteilserhöhung und Erhöhung der Höchstgrenze von 5000€ entgegen wirken will, die als wesentlich Ursache der mangelnden Ausschöpfung angeführten 30% Baupreissteigerung die Inanspruchnahme und die Ausschöpfung betreiben will, greift völlig zu kurz.
Selbst ein rascher Blick in das Antragsverfahren zeigt ein bürokratisches Ungetüm für -bisher- durchschnittlich 30 qm Förderfläche! (s.a. Bild oben)
Obwohl fast alle Daten (Eigentümer/ registrierte Fachbetriebe /behördliche Genehmigung usw.) in der Stadtverwaltung selbst vorliegen bzw. ohne grossen Aufwand erreichbar sind, werden die Anträge ohne Komplettheit nicht einmal bearbeitet:

"Anträge werden erst bearbeitet, wenn alle Angaben und Anlagen vorliegen. Anträge die unvollständig sind oder sonstige Mängel aufweisen werden nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbeitung entgegengenommen. Wenn sie danach innerhalb von drei Monaten nachAntragseingang nicht vollständig und nicht mängelfrei sind, werden die Anträge unbearbeitet zurückgegeben."

Es ist längst überfällig, daß auch die neuen Rät*innen langsam erwachsen werden und mit Fehlerstrukturen, die erkennbar den Herrschaftsmief von unsinnigster bürokratischer Herrschaft atmen, aufräumen.
Es ist ihr Gestaltungs- wille wie fähigkeit der gefragt ist, statt immer neuer lobender Unterwerfungsgesten gegenüber einer selbstherrlichen Horn-Verwaltung.


Meint

ein ungeduldiger Ratsbeobachter


Nachbemerkung:
1. Die mangelnde Inanspruchnahme durch städtische Unternehmen , die auch antragsberechtigt sind, fällt auf
2. Die Öffnung für weitere kommerzielle Unternehmens-Investoren, wird die mangelnde Inanspruchnahme durch einzelne Privathaushalte kaum kompensieren. Aber die Bezahlkompetenz der Unternehmen bei andauernden Antragsniveau-Voraussetzungen wird wohl zu Lasten einzelner Privater gehen. 
Bis zur Sitzung des Gemeinderats am 25. November 2025 mit vorgelagerten Hauptausschuss am 17. November wäre eigentlich nicht nur für Bürokratie-Posaunen Bläser genügend Zeit das bürokratische Ungetüm zu entschlacken!

Vorlage G25/104PDF icon -TOP-3-der-6UKA Gebäudegrün-04112025.pdf
InPUT/Beratung im UKA am 4.11.2025 21:54
Input im BaUStE am 5.11.2025 4:21

Auszug aus Richtlinie zu Antragsverfahren GebäudeGrünHochDrei