Am Samstag hat die österreichische Regierung unter Nehammer einen Gesetzesentwurf zur Impfpflicht vorgelegt. Diese soll für Menschen über 18 Jahren ab Februar gelten – ab Mitte März soll kontrolliert werden. Ausgenommen von der Impfpflicht werden Schwangere sein sowie Menschen, denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird. Auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hieß es unter anderem:
„Aufgrund der niedrigen Durchimpfungsrate in Österreich und der damit verbundenen Herausforderungen für die Pandemiebekämpfung, hat sich die Bundesregierung zusammen mit den Oppositionsparteien […] auf eine allgemeine Impfpflicht geeinigt. Im Vorfeld fand eine breite Abstimmung auf politischer sowie gesellschaftlicher Ebene statt, um möglichst viele Aspekte und Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Zusammenleben berücksichtigen zu können.“
Die Impfpflicht soll im Verlauf des epidemiologischen Geschehens immer wieder neu evaluiert und ggf. angepasst werden und nicht unter physischem Zwang geschehen. Bei Verstoß könnten laut vorgelegtem Gesetz 600 bis 3.600 Euro fällig werden. Das Gesetz soll am Donnerstag beschlossen werden.