Österreichische Corona-Maßnahmen teilweise verfassungswidrig

Österreichische Corona-Maßnahmen teilweise verfassungswidrig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat Teile der Corona-Verordnung für rechtswidrig erklärt. Für ein allgemeines Ausgehverbot fehle die gesetzliche Grundlage, urteilten die Richter*innen in Wien. Betretungsverbote hätten stattdessen für bestimmte Orte erlassen werden müssen. Auch die zunächst geltenden Beschränkungen bei der Wiedereröffnung von Geschäften kritisierte das Gericht. Die Regierung hatte zunächst das Öffnen von Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 400 Quadratmetern erlaubt. Für diese Ungleichbehandlung größerer Geschäfte gebe es keine sachliche Rechtfertigung.

Unklar ist, wie sich das Urteil auf die Strafen auswirkt, die wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden. Diese würden nun geprüft, erklärte Gesundheitsminister Anschober.