Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor. Die Zahl ist jedoch nicht endgültig, da bis Ende 2012 noch Befreiungsanträge für 2011 eingehen können. Besonders energieintensive Betriebe werden komplett entlastet nach § 9a Strom StG und § 51 EnergieStG. Ihr Anteil an der Gesamtsubventionssumme der Steuerbefreiung beläuft sich auf knapp 1,3 Mrd. € also ein Drittel. Ganz von Stromsteuer befreit sind 837 Unternehmen, von der Energiesteuer 2485 .
Hinzu kommen allein bei der Stromsteuer 13.250 Unternehmen , die einen sogenannten Spitzenlastausgleich erhalten. Kein Wunder, dass die Bundesregierung inflationsbereinigt nur eine Verbesserung der Energieeffizienz deutscher Wirtschaftsunternehmen von gerade mal bei 1,3 % jährlich bescheinigen kann. Die Stromsteuerbefreiung führt bei der Ökosteuer zu einer Zusatz-Belastung der Privathaushalte.
Die Bundesregierung hat nach Absprache in sechs Sitzungen mit dem BDI weitere Ökosteuerentlastungen für die Industrie ab August 2012 beschlossen.