Türkei: Polizisten, die versehentlich töten sollen nicht sofort befördert werden

Türkei: Polizisten, die versehentlich töten sollen nicht sofort befördert werden

In einem Erlass, der Anfang der Woche von der türkischen Regierung herausgegeben wurde, wird unter anderem bestimmt, dass ein Polizist, der nachlässig mit seiner Waffe umgeht und dabei jemanden verletzt, für 10 Monate nicht befördert werden darf. Wenn er jemanden durch nachlässigen oder unachtsamen Umgang mit seiner Waffe tötet, so darf der Polizist sogar zwei Jahre nicht befördert werden. Man kann diese Bestimmung aber auch anders lesen: Selbst wer jemanden wie auch immer versehentlich oder grob fahrlässig erschießt, muss wohl nicht mit der Entlassung aus dem Polizeidienst rechnen. Der Preis für ein Menschenleben wurde auf einen vorübergehenden Karriereknick taxiert. Ob ein strafrechtliches Untersuchungsverfahren gegen einen Beamten eingeleitet werden darf, hängt nach türkischem Recht überdies von der Einwilligung eines Vorgesetzten ab.

Der Versuch, die Lage der Demokratie in der Türkei auf die Tagesordnung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu setzen, scheiterte am Montag, weil sich hierfür nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit fand.

jk