Wenn es um die thermische Restmüllverwertung - vulgo: Müllverbrennung - geht, ist die [MVA] TREA im Gewerbe“park“ Breisgau auf Teilen des Ex-NATO Flughafen weithin als Marke bekannt.
Weithin unbekannt dürfte allerdings die GAB(Gesellschaft Abfallwirtschaft Breisgau mbH) sein. Die stellt seit 1.5.2005 die dortigen Anlagen zur Sicherung auch der thermischen Restmüllverwertung bereit.
Dabei ist sie auch die Gesellschaft, die den Restmüll seiner Gesellschafter zur thermischen „Verwertung“ herbeikarren lässt: Über die Bahn vom Landkreis Breisgau Hochschwarzwald der Stadt Freiburg, dem ZAK[ahlenberg] aus der Ortenau und Emmendingen. Sowie den umliegenden Gemeinden, die an der GAB e.V. auch mit 2 % beteiligt sind.
Die GAB bestimmt also die Konditionen des TREA-Betrieb, an die sie als Betreibergesellschaft bis Mitte 2030 den Verbrennungsbetrieb mit einem Bewirtschaftungsvertrag vergeben hat. Hier sind also die Grundentscheidungen für den Betrieb und die Verträge angesiedelt: u.a. Anlieferung. Wer was zu welchen Konditionen wie thermisch verwerten lassen darf.
Zu den Gründen der Änderungen des Gesellschaftervertrages äußerte der Chef des Umweltschutzamt Freiburg Klaus v.Zahn am 9.2.26 im UKA folgendes
Im Zuge der Umstellung soll die Stadt Freiburg – trotz Übernahme des 2,7% Anteil der ASF -ihre starke gesellschaftsrechtliche Stellung als Minderheitsbeteiligte von über 25% verlieren. Auf 20,1 % während der Landkreis BH stabil bei 50,1% bleibt. Der neue Player ist der Schwarzwald Baar Kreis (SBK) mit 12,7 %. Warum nur geht der Anteilsübergang vorrangig zu Lasten von Freiburg? Eine wirklich kluge Entscheidung, wenn doch nach Übernahme des ASF Anteils die Stadt 27,2% halten würde? Also 7,1 % an den SBK abgibt, alle anderen aber nur 5,6 % der Landkreis BH garnix?
Erst recht vor dem Hintergrund, das aus den Fragen von Stadtrat Schätzle (CDU), Stadtrat Winkler und dem Sachverständigen Nick Geiler der obwaltende Umweltamtchef einräumen muss, dass die Anfahrt per Bahn des Schwarzwald-Baar – Restmüll nicht gesichert ist?
Oder auch das Abwärme in die Luftverschickung erst vor 2 Jahren auf ca. unter 90 % abgesenkt werden konnte?
Ob angesichts solch flagranter Kontrollverluste der Gesellschafter beim Geschäftsgebaren, die Anhebung der Zustimmungserfordernisgrenze der öffentlichen Gesellschafter und ihrer Beauftragten von 80 auf 90 Prozent ausreicht? Inklusive einer Sperrminorität von 10 % . Also eher wird umgekehrt ein Schuh daraus: Der 12,7 % Anteil verschaftt dem Landkreis Schwarzwald-Baar die Gelegenheit, eine Bahnanlieferung seines Restmülls bis und auch nach dem 31.5.2039 zu verhindern? Die Abgabe seines zusätzlcihe Wärmeanteils an die Umwelt kommt obendrauf! Tolle Klimapolitik?
Zweifel sind angesichts laxer Äusserungen und dem Verlust der gesellschaftsrechtlichen Einflussnahmemöglichkeit mehr als angebracht .
(kmm)
