Das Recht auf Stadt Netzwerk weist auf zwei von Freiburger Grossvermietern gerne parktizierte Fehler hin:
1. - Balkonzuschlag bei Attikawohnungen grundsätzlich nicht gerechtfertigt
Einfach weil die >Attikawohnung schon mit 8 % & im Mietspiegel eingepreist ist, darf der 4% Balkonzuchlag nicht erhoben werden. Die langjährige Praxis der Heimbau ist also falsch!( >Attika =an mindetsens zwei Seiten zurückgesetzt u. damit DG Terasse)
2. - Abschlag von 8% bei Küche oder Bad ohne Heizung
Der Abschlag von 8% für fehlende Heizung in mindestens einem Wohnraum bezieht sich - entgegen der ursprünglichen Auffassung von mehreren Großvermietern (Freiburger Stadtbau, Heimbau Breisgau) - auch auf Küche und Bad. Ein vom Vermieter gestellter oder fest eingebauter elektrischer Heizstrahler gilt dabei nicht als Heizung. Die Fläche von der Küche oder vom Bad spielt keine Rolle.
Soweit hier Elemente des Mitespiegels 2011 betroffen sind, ist die rückwirkende Minderung ins Auge zu fassen.
(kmm)