Das ungarische Oberste Gericht hat den Familien von 60 Roma-Kindern eine finanzielle Entschädigung zugesprochen. Die Kinder waren in der Schule jahrelang getrennt von den anderen unterrichtet worden und durften nicht am Schwimmunterricht und an Ausflügen teilnehmen. Getrennter Unterricht aufgrund von Herkunft ist in Ungarn illegal. Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz, das Ministerpräsident Orbán als „ungerecht“ bezeichnet hatte.
Die Klage gegen die Grundschule und die kommunalen Behörden hatte eine Kinderrechtsorganisation im Namen der betroffenen Familien geführt. Ihnen steht nun eine Entschädigung von umgerechnet knapp 300.000 Euro zu.
Die nationalistisch-populistische ungarische Regierung hatte bereits das erste Urteil scharf kritisiert. So behauptete Ministerpräsident Orbán, die Roma-Familien bekämen Geld ohne dafür zu arbeiten. Ursprünglich hatte die Regierung sogar eine landesweite Umfrage zum Gerichtsurteil geplant, die aber wegen der Corona-Krise verschoben werden musste.