Sexkaufverbot durch die Hintertür?: „Verbotspolitik funktioniert nicht und treibt die Beteiligten in den Untergrund“

„Verbotspolitik funktioniert nicht und treibt die Beteiligten in den Untergrund“

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Die Website der Kampagne Weg mit der Freierbestrafung! in Grün mit dem §232 Abs 6 StGB in rot durchgestrichen und einem pinken Button zum Unterschreiben der Petition
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
https://www.bringt-das-in-ordnung.de/

Die Kampagne Weg mit der Freierbestrafung! meldet eine steigende Zahl an Unterschriften für ihre Petition gegen §232a Abs. 6 StGB. Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neufassung unter Verschärfung des Abs. 6 wird die Freierbestrafung deutlich erweitert.

Die Aktivist*innen sind der Meinung, die Gesetzesänderung sei „das Prostitutionsverbot durch die Hintertür.“ Eine Studie aus England zeige zudem die fatale Folgen des sogenannten „nordischen Modells“: Demnach wirke es sich negativ auf Sexarbeiter*innen und Menschen im Sexgewerbe aus, wenn der Kunde für den Sexkauf bestraft wird. „Die Auswirkungen vervielfachen sich bei Menschen mit Migrationshintergrund“, heißt es in der Studie der London School of Economic and Political Science vom Juni 2022.

Elke Winkelmann vom BSD e.V. kommentiert: „Als Feministin liegen mir die Rechte von Frauen besonders am Herzen. Sexarbeiter*innen werden hier oft diskriminiert. Sie gilt es zu stärken, aber nicht indem ihre Kunden kriminalisiert werden. Das benachteiligt und schwächt nur wieder Sexarbeiter*innen, die dann im Verborgenen arbeiten müssen und keinen Schutz genießen. Die verschärfte Freierbestrafung ist für mich aber auch ein Ausdruck der zunehmenden Sexualfeindlichkeit. Wann setzen wir endlich mehr auf Bildung und Empowerment bzgl. Sexualität?“

Das Bündnis empfiehlt, den Absatz ersatzlos zu streichen und eine Lösung mit Betroffenen und Fachleuten aus der Branche zu erarbeiten.