mehr tatsächlicher Opferschutz statt Verschärfung des Prostituiertengesetzes: "...daß insbesondere Opfer, die aus dem Ausland kommen, nicht, wenn sie eine Aussage gemacht haben, sofort abgeschoben werden...., sondern ein stückweit auch entschädigt werden durch ein Bleiberecht...."

"...daß insbesondere Opfer, die aus dem Ausland kommen, nicht, wenn sie eine Aussage gemacht haben, sofort abgeschoben werden...., sondern ein stückweit auch entschädigt werden durch ein Bleiberecht...."

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Keiner
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Quelle: 
sabine
Gegen die Neufassung des "Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution" unter Verschärfung des neuen Abs. 6, das im Oktober letzten Jahres in Kraft trat, mobilisiert der "Bundesverband sexuelle Dienstleisungen e.V.". Er unterstützt mit einer Kampagne eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verschärfung dieses Gesetzes und hat pünktlich zum Welthurentag, am 2. Juni, eine Petition dazu rausgebracht. Wir sprachen mit Stefanie Klee vom Bundesverband sexuelle Dienstleistungen, einem Berufsverband für Sexarbeiterinnen und selbständige Bordellbesitzerinnen. Sie ist Feministin und langjährige Sexarbeiterin und fordert die Gleichstellung von Sexarbeit mit anderer Lohnarbeit. Es geht in dem Interview um die Bedeutung der Gesetzesverschärfung als heimliches Prostitutionsverbot und Verschlechterung und mehr Gefährdung der Arbeitsbedingungen für Sexarbeiter*innen.

s.g.