"Nachts gegen 00:30h wurde dann dieses Gesetz verabschiedet"; sagt Stephanie Klee vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. über die Verschärfung von §232a Abs.6 Strafgesetzbuch, die sogenannte Freierbestrafung. Das läßt vermuten, daß keine große Öffentlichkeit erwünscht sei - zumal ein Großteil der deutschen Bevölkerung das Nordische Modell ablehnt (siehe Umfrage unten). Wir sprachen mit ihr über politische Lobbyarbeit, die Praxis im Bordell und Klagen vor Gericht.