Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat sich der Verdacht erhärtet, die AfD-Politikerin habe vor einem Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages unter Eid falsche Aussagen gemacht. Am Montag hat die Staatsanwaltschaft beim Landtag die Aufhebung der Immmunität von Frauke Petry beantragt. Frauke Petry hatte im November 2015 vor der Wahlprüfungskommission des Landtages, der Behauptung eines AfD-Kandidaten widersprochen, er sei von der Wahlliste der Partei gestrichen worden, weil er sich geweigert habe, der Partei ein Darlehen zu gewähren. Frauke Petry sagte dagegen aus, erst ein Jahr nach der Wahl erfahren zu haben, wer von den Kandidaten tatsächlich die Darlehenssumme gezahlt habe. Sie könne sich an keinen festen Termin erinnern, bis zu dem der Darlehensbetrag zu zahlen gewesen sei. Außerdem habe sie nicht alle Darlehensverträge unterzeichnet.
Dagegen hatte der damalige Schatzmeister der sächsischen AfD, Carsten Hütter ebenfalls unter Eid ausgesagt, er selbst, Frauke Petry und der Generalsekretär Wurlitzer hätten alle Darlehensverträge gemeinsam unterzeichnet. In den Verträgen sei der 6. Mai 2014 als Termin genannt worden, bis zu dem die Zahlung zu erfolgen habe. Petry und Wurlitzer hätten sich ständig nach dem Eingang der Zahlungen erkundigt. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Hütter mittlerweile eingestellt.
Die Zeitung macht keine genauen Angaben darüber, worauf sich die Einschätzung bezieht, der Verdacht gegen Petry habe sich erhärtet. Es könnte ja sein, dass Verträge mit Petrys Unterschrift und dem Zahlungstermin aufgetaucht sind. Nach deutschem Recht sind auch fahrlässig gemachte falsche Aussagen, z. B. wenn jemand behauptet sich an etwas genau zu erinnern, obwohl er keine genaue Kenntnis hat, strafbar. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr, in weniger schweren Fällen 6 Monate bis 5 Jahre. Über die Aufhebung der Immunität von Frauke Petry wird der Sächsische Landtag wegen der Sommerpause voraussichtlich nicht vor dem 30. August entscheiden.