Die Stadt Freiburg hatte einem schwerbehinderten Angestellten, noch während dessen Probezeit gekündigt. Das Arbeitsgericht Freiburg urteilte Anfang Juni 2024, die Kündigung sei unwirksam, denn es habe an dem zwingend erforderlichen "Präventionsverfahren" gemangelt. Wir sprachen mit Reiner Geis, dem Geschäftsführer von ver.di Südbaden Schwarzwald darüber, was es mit dem "Präventionsverfahren" auf sich hat, weshalb aus Sicht von verdi die Entscheidung so wichtig ist, aber auch deren Potential, die bisherige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zu verändern.