Frankreich: Verfassungsgericht erklärt weite Teile eines Gesetzes gegen Hassrede für nichtig

Verfassungsgericht erklärt weite Teile eines Gesetzes gegen Hassrede für nichtig

In Frankreich hat das Verfassungsgericht weite Teile eines neuen Gesetzes gegen Hassrede im Internet für nichtig erklärt, weil sie die freie Meinungsäusserung einschränken würden. Was vom Gesetz übrig bleibt, soll trotzdem wie geplant am 1. Juli in Kraft treten.

Das Gesetz sah in seiner bisherigen Form als Hauptmassnahme vor, dass Internetplattformen binnen 24 Stunden illegale Inhalte zurücknehmen sollen, die von den Nutzern veröffentlicht wurden. Für diese Massnahme galt das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz als Vorbild. Diese Hauptmassnahme sei mit der freien Meinungsäusserung nicht vereinbar, so das französische Verfassungsgericht. Denn es bestehe das Risiko, dass die Internetplattformen und sogenannte soziale Netzwerke übermässig Inhalte zensieren würden. Denn sie hätten unter Zeitdruck und Strafandrohung eine Entscheidung treffen müssen, die juristische Expertise benötige.

Dieses Gesetz gegen Hassrede im Internet war von der Regierung und ihrer parlamentarischen Mehrheit getragen worden.

(mc)