Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz reagierte die Bundesregierung auf Empfehlungen Chinas und Irans

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz reagierte die Bundesregierung auf Empfehlungen Chinas und Irans

Mit dem umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz hatte die Bundesregierung auf Empfehlungen Chinas und Irans reagiert. Das gibt die Bundesregierung in einem Bericht zu, den sie für die gestrige turnusmässige Überprüfung der Situation in Deutschland durch den UN-Menschenrechtsrat produziert hat. Die Organisation für Pressefreiheit "Reporter ohne Grenzen" und der Blog Netzpolitik.org machten auf den entsprechenden Abschnitt im Bericht aufmerksam.

    Iran und China hatten Deutschland im Jahr 2013 empfohlen, stärker gegen rassistische, islam- und fremdenfeindliche Inhalte im Internet und in Medien vorzugehen. Die Bundesregierung gab im Bericht für die gestrige Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland an, sie habe diese Empfehlungen akzeptiert und habe sie mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz umgesetzt. Dabei gelten sowohl China als auch Iran als besonders repressive Staaten, wenn es um Presse- und Meinungsfreiheit geht.

    Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sind die Betreiber sogenannter "sozialer Netzwerke" dazu verpflichtet, ein Beschwerdemechanismus für möglicherweise rechtswidrige Inhalte von Benutzerinnen einzuführen. Rechtswidrige Inhalte sollen sie binnen 24 Stunden oder in weniger deutlichen Fälle binnen 7 Tage löschen.

    Dieses Gesetz wurde von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen und vom UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisiert. Die vorgesehenen Strafen würden Betreiber dazu ermuntern, lieber zu viele Inhalte zu löschen, anstatt angemessen zwischen der Meinungsfreiheit und dem Verbot von Hetze abzuwägen. Ausserdem würde das Gesetz die Betreiber zu Richterinnen machen. Schliesslich mache dieses Gesetz auch intransparentes Löschen möglich und sei damit eine schlechte Vorlage für repressivere Staaten.

    (mc)