In Zeiten von Kriegseinsätzen ist Stromlinienform gefragt.
Ein Richter mit KDV soll über den Massakeranforderer von Kunduz in Diziplinarangelegenheiten richten?
Das dem Justizministerium eingeräumte Vetorecht bei Richterbestellungen in die beiden Wehrdienstsenate des Bundesverwaktungsgericht übt seit 1970 das Verteidigungsministerium aus.
Dies verhinderte eine Berufung.
Dagegen richtet sich ein Protest ranghoher Juristen.
Christian Rath Korrespondent verschiedener Tageszeitungen im Gespräch mit Punkt 12 über den Vorfall.
Siehe auch
* Infoflash7-10-09