Nach einem Bericht der Rheinischen Post, will der deutsche Justizminister Holger Maas im Oktober einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung verurteilter homosexueller Männer vorlegen. Homosexuelle Handlungen zwischen Männern waren in der DDR bis 1968 und in der Bundesrepublik bis 1969 strafbar. Bestraft wurden homosexuelle Männer nach dem Paragraphen 175. Diesen Paragraphen hatte die Bundesrepublik in seiner von den Nationalsozialisten verschärften Form übernommen. Die Höchststrafe betrug 5 Jahre Gefängnis. 50 000 Männer wurden deshalb in Westdeutschland verureilt.
Bis 1994 galt der Paragraph 175 noch wenn jugendliche Männer beteiligt waren. Es gab also weiter ein Sonderrecht für homosexuelle Männer. Im Jahr 2002 rehabilitierte der Bundestag die von den Nationalsozialisten verurteilten Männer. Das soll nun für die Nachkriegszeit nachgeholt werden.