VG Freiburg basht jetzt Baubürgermeister

VG Freiburg basht jetzt Baubürgermeister

Mit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen eine nachträgliche Verdichtung der Bebauung am Nordhang des Höchersberg (Freiburg-Littenweiler) hat das Freiburger Verwaltungsgericht der Praxis des Baudezernates einstweilen einen Riegel vorgeschoben, Bebauungsplanbeschlüssen mittels Befreiungen auszuhebeln.
Seit geraumer Zeit fällt auf, dass eine beinah willfährige Politik gegenüber (genehmen?) Investoren, Regelungen zum Schutz auch von Nachbarn dieser Investoren durch die Bauverwaltung ausgehebelt werden. In der Presseerklörung zu seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluß wird das VG Freiburg deutlich: Es sie systemwidrig " wenn der Gemeinderat einer Stadt einerseits in einem Bebauungsplan grundsätzliche Festsetzungen zur Steuerung der Bebauung eines Gebiets treffe, dann aber das Bauamt der Stadt durch Erteilung einer Befreiung von eben diesen Festsetzungen Bauherren die Ausführung planwidriger Bauwünsche unter Hinweis darauf ermögliche, diese Planfestsetzungen des Gemeinderats zählten nicht zu den Grundzügen des Bebauungsplans."
Blöd nur, dass der Gemeinderat selbst, seine eigene Planungshoheit wesentlich geringschätziger beurteilt, und den Kurs der rabiaten Nachverdichtung insbesondere im Westen selbst vorantreibt. So bleibt der Beschluß eher eine lex "Freiburger Osten"

(kmm)