Was für neue Hitzespots planen Verwaltung und Gemeinderat in Freiburg?: Im Sommer Nachts drei Grad erhöhte Temperatur im neuen Stadtteil ?Unbedenklich? Kein bioklimatisches Gutachten nötig?

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Im Sommer Nachts drei Grad erhöhte Temperatur im neuen Stadtteil ?Unbedenklich? Kein bioklimatisches Gutachten nötig?

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Neuer Stadtteil Dietenbach in Freiburg- absehbare Klimabelastung
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Stadt Freiburg 7. BaUStA-24/016

Update 19.11.2024 In der Sitzung des HFA wollte nur der Baubürgermeister reden, die Rät*innen nicht 1:391:00
Im Umweltbericht des am 26.11.2004 zum Beschluß anstehenden 1. Bebauungsplan Dietenbach-Frohnholz stehen folgende Erkenntnis für dieses Plangebiet und das angrenzende Rieselfeld zwischen denen das Langenmattenwäldchen liegt:
* Ausgangslage Hitzetage
Im Bebauungsplan steigen gegen über dem Mittel 1961-1990 von 10-15 Tagen auf der Maisfeldwüste zwischen 2021 – 2050 auf das Plangebiet auf 30- 50 Tage bereits ohne Bebauung tagsüber.
Nachts fungieren die Vegetationsflächen sogar als Kaltluftbildungsflächen.

* Der südlich angrenzende Stadtteil Rieselfeld ist mit Bebauung schon jetzt ein hitzebelasteter Stadtteil: Im Ausgang „heute geringe bis mittlere, bis zum Jahr 2050 hohe bis höchste Hitzebelastung. In der Nacht ist die Belastung hingegen meist sehr gering bis mittel. Künftig aber -nachts mittelmäßig bis sehr hoch“ (S. 68 Umweltbericht.)
Präzise Angaben, ob dies ohne oder mit Bebauung Dietenbach gilt, fehlen jedoch im Umweltbericht.

* Bebauungsplan Dietenbach nach Gutachten INKEK2021: „Zusammen mit dem aufgrund des Klimawandels zu erwartenden Temperaturanstieg von mittelfristig um 1,5 bis 2 Grad Celsius wird in zentralen Flächen des neuen Stadtteils Dietenbach gegenüber heute (!2021 notabene!) eine sommerliche Temperatur Erhöhung nachts von durchschnittlich 2,5 bis 3 Grad Celsius erwartet. Dies bedeutet bei den zusätzlich zu erwartenden sommerlichen Hitze-Wetterlagen (simulierter PET: 35-41 Grad Celsius, Umweltbericht S.121) eine erhebliche bioklimatische Belastung für die Bevölkerung im Zentrum des neuen Stadtteils.“ (Umweltbericht, Seite 122) Betroffen sind dabei: „Verglichen mit dem Bestand weist die nächtliche Lufttemperatur im Fall der Planung ihre höchste Differenz im westlichen Bereich des Marktplatzes sowie im südlichen und nördliche Käserbachpark auf“ (S.122 Umweltbericht).

* Es stellt unter diesen Voraussetzungen den Umweltbericht-Verfassenden kein qualitativ gutes Zeugnis aus, dass Sie ohne jeden Anflug eine ARGUMENTES ODER GAR Beleges die folgende Behauptung des INKEK 2021 Gutachtens wiedergeben: „Laut INKEK 2021 sind Auswirkungen auf die Belüftungsqualität lokal auf das Plangebiet beschränkt. Einen Einfluss auf die Belüftungsverhältnisse der angrenzenden Stadtteile oder Siedlungsflächen ist bei keiner Anströmungssituation zu befürchten.“(S.123 Umweltbericht)

Tricky dieser Switch von den Bioklimatischen Aussagen in die Anströmungssituationen ausgerechnet bei undynamischen Hitzewellen-Lagen.
Die Verfasser des Umweltberichtes wissen jedoch auch so genau um die Gefahren solch geänderter bioklimatischen Situationen. So heißt es unter 6.5.1. Umweltbericht bezogen auf das Klimagutachten INKEK 2021: „Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist in diesem Zusammenhang von erhöhter erhöhter sommerlicher Hitzebelastung beim Aufenthalt Im Freien und in nicht-klimatisierten Innenräumen auszugehen. Insbesondere bei älteren Menschen, Kindern und durch Erkrankung geschwächten Menschen können Hitzebelastungen zu erheblichen Gesundheitsrisiken führen(S.120 Umweltbericht)

Angesichts - auch - der Erfahrung mit Tausenden von Hitzetoten selbst in den europäischen Städten bei der Zunahme solchen Hitzewellen auch in Europa scheint es eine gröblichste Pflichtverletzung der Planer und der zu deren Aufsicht wie zur Entscheidung über deren Vorlagen bestimmten Gemeinderät*innen darzustellen, wenn Sie auf ein bioklimatisches Gutachten, zur Abschätzung der Risiken für die künftige Bevölkerung – u.a. mit mit einer Gemeinschaftsschule mit 1.700 Schülerinnen- wie auch der Wohnbevölkerung im angrenzenden Rieselfeld schlicht verzichten. Wäre das nicht gerade ihre Aufgabe nach § 1 BBauG ?
Bindende wie wirksame Aussagen zu Gegenmaßnahmen zur Vermeidung der bekannten gesundheitlichen Risiken enthält auch das Gestaltung- Handbuch und der Gestaltungsplan für den neuen Stadtteil aber gerade nicht. Jenseits der Straßengestaltung aber sehr viel Unverbindliches gerade auch für die Investoren.
Nice to have halt – wie bei Salomon schon die Regel.

Michael Menzel, 18.11.2024