VGH bestätigt Abgang von Nazikader I.Zentarra aus Beamtenverhältnis Ex-Matrikulation FH Kehl

VGH bestätigt Abgang von Nazikader I.Zentarra aus Beamtenverhältnis Ex-Matrikulation FH Kehl

Schon beim VG in Freiburg war die NPD-Aktivistin Isabell Zentarra gescheitert Der Eilbeschluss gegen Ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wie ihre Exmatrikulation von der für den theoretischen Teil der Regierungsinspektorin zur Anstellung zuständigen Hochschule für die öffentliche Verwaltung in Kehl scheiterte beteits im Januar 2015.

Jetzt also das Urteil des VGH Mannheim in der Hauptsache gegen die übermässig engagierte JN/NPD Aktivistin mit damaligen Wirkungsschwerpunkt Heilbronn. Tenor: Die Rücknahme ihrer Ernennung zur Beamtin auf Widerruf aufgrund ihrer langjährigen aktiven Mitgliedschaft in einer als rechtsextremistisch einzuordnenden Gruppierung erfolgte sowohl rechtmäßig als auch fristgerecht. Letzeres war ein wesentlicher Pfeiler der Klage in der Hauptsache. Die Hochschule will erst im August 2014 Kenntnis gehabt haben von ihren JN /NPD und als Stützpunkleiterin in Heilbronn. Beamtinnen-Widerruf und Exmatrikulation erfolgten dann im November 2014 - also  im Rahmen der 6-Monbate-Frist-, bevor das Kind nach Abschluss in den Bamtinnentopf fallen konnte.

Da die Revision nicht zugelassen wurde bleibt, der bekennden Nazi-Aktivistin nur das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung. Binnen 2 Monaten.