Aus dem Eisschrank raus und aufgetaut: Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder da!
Die Kontakte, Telefonate & Standorte – all das muss ein Kommunikations-Anbieter dann speichern.
2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt.2014 entschied der Europäische Gerichtshof dass die Richtline zur Vorratsdatenspeicherung auch mit der EU-Grundrechte Charta nicht vereinbar ist.
Trotzdem jetzt kommt sie wieder, vorläufig!
Ein Gespräch mit Kerstin Demuth von digitalcourage.