Am 12.08.2011 parkten im Freiburger Stadtteil Zähringen vier Wagen von wagenplatzlosen WagenbewohnerInnen auf einem leer stehenden Grundstück. Ruckizucki war die Polizei und das Ordnungamt vor Ort und beschlagnahmten die Wägen. Das zwischen dem Eigentümer und den WäglerInnen ausgehandelte Angebot einfach wegzufahren wurde ausgeschlagen. Ein Eilverfahren gegen die Beschlagnahmung vor dem VG Freiburg hatte keinen Erfolg - die nächst höhere Instanz in Mannheim (VGH) hat am Montag nun geurteilt: die direkte Beschlagnahmung der vier Waägen war illegal (siehe Klatsche für VG Freiburg und Ordnungsamt). Wir sprachen mit einer Betroffenen Wäglerin über die Rückgabe der Wägen, die das Ordnungsamt wohl nicht ordnungsgemäß gelagert hatte. Zuerst fragten wir, ob sie denn nun wieder im Besitz ihrer Wohnung sei..