Erschöpfte, glückliche Gesichter von Geflüchteten im Müncher Bahnhof und euphorische Berichte über die Hilfsbereitschaft von Freiwilligen, aber auch Behördern - im gegenwärtigen Pressejubel über die von Vorherein als Ausnahmeregulung verkündete Öffnung der deutschen Außengrenzen für die sich zuvor in Ungarn drängende Geflüchteten geht unter, dass aus diese der strengen Selektion der europäischen Asylbehördern unterwerfen sein werden, sobald sie einen Asylantrag stellen. Teil dieses Selektionsprozesses sind die Asylgesetze in den EU-Staaten. Sie Regeln den Prozess zur Stellung eines Asylantrags, dessen Annahmebedingung und die Unterbringung der Geflüchteten. Eine Novellierung eines solchen Gesetzes hat in Frankreich diesen Juli stattgefunden, worüber wir mit Flora Peschanski, Asylrechtsanwältin in Paris, sprachen.