Prozess gegen Sozialarbeiter*innen in Karlsruhe: Auch in der Sozialen Arbeit braucht es ein Zeugnisverweigerungsrecht

Auch in der Sozialen Arbeit braucht es ein Zeugnisverweigerungsrecht

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Webbanner des "Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit "
Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit setzt sich für eine Reform des § 53 StPO ein. Ziel ist die Aufnahme von Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
https://www.zeugnis-verweigern.de/

Sozialarbeiter*innen in Deutschland haben kein Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt, im Zweifelsfall müssen sie vor Gericht über ihre Arbeit aussagen – auch wenn dies oft über Jahre aufgebaute Vertrauensverhältnisse mit den Menschen, mit denen sie arbeiten, beschädigen kann. Anlässlich eines am 16.10.2025 zu Ende gegangenen Verfahrens am Landgericht Karlsruhe sprach RDL mit Helen Breit, Professorin für Wissenschaft der Sozialen Arbeit an der Evangelischen Hochschule Freiburg. Im Interview erfahrt ihr mehr über das Gerichtsverfahren gegen drei Sozialarbeiter*innen, die in Karlsruhe in der Fußballfan-Sozialarbeit tätig sind, und warum es auch für die Soziale Arbeit als Profession so wichtig wäre, ein Zeugnisverweigerungsrecht zu haben.
Mehr Infos zu dem Thema findet ihr auch auf der Webseite des Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit.