Wohnen ist Menschenrecht (WIM) gegen Aufhebung des Bürgerentscheides

Wohnen ist Menschenrecht (WIM) gegen Aufhebung des Bürgerentscheides

Verkauf von „Streubesitz“: Wie ernst nimmt Gemeinderat den Bürgerwillen?

Um den Verkauf von „Streubesitz“ zu ermöglichen, schlägt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat in einer Beschlussvorlage vor, die Bindungswirkung des Bürgerentscheides von 2006 aufheben. Damals hatten 70% der WählerInnen - über 47.000 - den Ausverkauf aller städtischer Wohnungen verhindert. Die Bürgerinitiative Wohnen ist Menschenrecht (WiM), die damals den Bürgerentscheid erwirkt hatte, verurteilt die drohende Aufhebung der Bindung dieses Entscheides als grobe Missachtung des Bürgerwillens.
WIM weist darauf hin, dass gerade in Stuttgart eine Änderung der Wohnungspolitik vereinbart woprden sei, statt zweidrittel Eigentumsförderung jetzt 80 % Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus.

Die vom Bürgermeisteramt vorgeschlagene generelle Aufhebung des Bevölkerungswillens von 2006 sei zum einen nicht nur das Gegenteil des neuen Stuttgarter Kurses, sondern sei angesichts der Beteuerungen des Oberbürgermeisters und mehrerer Gemeinderäte aus dem OB-Wahlkampf letzten Jahres wohl auch als erneute Wählertäuschung aufzufassen. Es gäbe keinerlei Anlass für eine generelle Ausserkraftseztung des Bürgerwillens, wie die Einzelmassnahme des Dezember 2009 beweise. Wenn generell der Entscheid von 2006 für Stadt und FSB aufgehoben werde, befürchtet WIM,den schrittweisen Ausverkauf. Und zwar durch weitere Verkäufe,die dann einer demokratischen Kontrolle entzogen wären, weil sie ohne Zustimmung des Gemeinderates durch die FSB getätigt würden.
Damit wären auch Tür und Tor geöffnet, für weitere Verkäufe in den nächsten Jahren, die auch über den Streubesitz hinausgehen könnten.

WiM weist darüberhinaus auch nochmals auf die Bedeutung bezahlbaren städtischen Wohnraumes für die Steuerung der sozialen Ausgewogenheit der Stadtteile hin.