Zum Urteil des VGH Mannheim erklärt Radio Dreyeckland

Zum Urteil des VGH Mannheim erklärt Radio Dreyeckland

1. Radio Dreyeckland begrüsst ausdrücklich, dass der VGH Mannheim der selbstherrlichen
Ermächtigung der Landesanstalt für Kommunikation (LfK), willkürlich im Wege der
Auschreibung festzulegen, ob eine Frequenz freien Radios oder Radios der staatlichen
Universitäten zugeordnet werden kann, eine eindeutige Absage erteilt hat und dies als
rechtswidig festgestellt hat (sog. „und/oder“Ausweisungen).

2. Radio Dreyeckland weist daraufhin, dass dieses Urteil allein in diesem Jahr die dritte
Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg ist, die feststellt, dass
die LfK in rechtswidriger Weise die freien Radios diskriminiert hat.

3. Die in der Presserklärung des Gerichtes zu Tage tretende Ansicht des ersten Senates des
Verwaltungsgerichtshofes, dass staatliche Universitäten als Rundfunkveranstalter nicht
gegen das Gebot der Staatsferne verstossen, ist aus Sicht von Radio Dreyeckland nicht
nachvollziehbar.
Nach genauer Analyse der Urteilsgründe, die noch nicht vorliegen, wird diese Frage wohl
dem für die Klärung solcher Fragen allein zuständigen Bundesverfassungsgericht vorgelegt
werden müssen.

4. Die vom VGH verneinte Frage, ob freie Radios bei der Verteilung von Frequenzen in
einem Verhältnis der Gleichrangigkeit zu anderen privaten Veranstaltern stehen,
beantwortet Radio Dreyeckland angesichts des Gesetzeswortlautes („daneben“)und der
Gesetzesystematik konträr.
Nach Vorliegen der Urteilsbegründung wird deshalb diese Frage wohl gleichfalls das
BVerfG beschäftigen.

Kurt- Michael Menzel,
geschäftsführender Redakteur
Freiburg, 11.10.2006